Verhalten bei Durchsuchungen

Verhalten bei Durchsuchungen

Hausdurchsuchungen können bei Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses oder bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden. 

Es gilt: Die Durchführung der Maßnahme an sich ist zu dulden und dabei ist Ruhe zu bewahren.

Widerstand hiergegen ist nicht nur sinnlos, sondern ist als neue Straftat zu werten. 

Daher gilt: keine Widerstandshandlung gegen die Durchsuchung an sich. Keine Gespräche mit den durchführenden Polizisten. Es wird nichts unterschrieben und keine Erklärung abgegeben. 

Sofort nach der Durchsuchung sollten alle ausgehändigten Unterlagen dem Rechtsanwalt übergeben. Bereits während der Durchsuchung sollten Sie versuchen ihren Verteidiger zu konsultieren.

Dieser überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Durchsuchung vorlagen und verlangt anderenfalls die Herausgabe der sichergestellten Gegenstände. 

Es sollte ein Gedächtnisprotokoll angefertigt werden.