Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten des Beschuldigten

Das wichtigste Recht ist das Schweigerecht! Der Beschuldigte / Angeklagte muss sich nicht selbst belasten, d.h., sich zum Beweismittel gegen sich selbst machen. 

Der erste und auch wichtigste Schritt der Verteidigung ist dieses Recht auszuüben, d.h. (umfassend) zu schweigen! Daher: kein „Smalltalk“ mit den Beamten der Polizei, keine Beantwortung von Fragen – umfassend nichts zur Sache sagen. Lediglich ist die Identität durch Übergabe des Personalausweises/Passes zu klären, andernfalls riskiert man zur Identitätsfeststellung mitgenommen zu werden. Mehr ist jedoch nicht zu tun! 

Das zweitwichtigste Recht ist das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens – d.h. sofort - des Beistandes eines gewählten Verteidigers zu bedienen! Die Polizei/Staatsanwaltschaft muss Ihnen gestatten, Ihren gewählten Verteidiger anzurufen bzw. zu benachrichtigen. 

Zu Ihren Pflichten gehört im Wesentlichen, dass Sie Ermittlungshandlungen grundsätzlich zu dulden haben (siehe insbesondere Verhalten bei einer Durchsuchung). Sie können diese jedoch im Nachhinein rechtlich prüfen lassen, und zwar in Zusammenarbeit mit Ihrem Verteidiger.

Nur am Rande sei bemerkt, dass Sie als Beschuldigter – im Gegensatz zum Zeugen – nicht der Wahrheitspflicht hinsichtlich Ihrer Angaben unterliegen (Ausnahme: § 111 OWiG – Angaben zur Person).